Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotografie und Design
I. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge im Bereich Fotografie und Design zwischen Büro Luigs – Agentur für Design und Fotografie (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.
Sie gelten als vereinbart mit der Annahme der Lieferung, Leistung oder des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild- oder Designmaterials zur Nutzung oder Veröffentlichung.
Widerspricht der Kunde diesen AGB, hat dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erfolgen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen wurden.
II. AUFTRAGSPRODUKTIONEN
1. Fotografie
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Treten während der Produktion Mehrkosten von mehr als 15 % auf, sind diese rechtzeitig mitzuteilen.
Leistungen von Dritten (z. B. Visagisten, Locations) werden im Namen und auf Rechnung des Kunden gebucht.
Die Auswahl der finalen Bilder zur Abnahme erfolgt durch den Fotografen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Reklamationen sind innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich einzureichen, andernfalls gilt das Material als abgenommen.
Bei Absage einer Fotoproduktion durch den Kunden werden folgende Stornogebühren berechnet:
50 % des Grundhonorars bei Absage 2 Wochen bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn.
100 % des Grundhonorars bei Absage weniger als 24 Stunden vor Auftragsbeginn.
Bereits entstandene Kosten (Reisekosten, Mietgebühren etc.) werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
2. Design
Der Designer erstellt nach Kundenwunsch Konzepte und Layouts, die nach Freigabe in die Umsetzung gehen.
Der Kunde erhält je nach Vereinbarung eine festgelegte Anzahl an Korrekturrunden. Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
Die Lieferung erfolgt im vereinbarten Format und Umfang.
Abweichende Anforderungen oder nachträgliche Änderungen werden gesondert berechnet.
III. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
1. Fotografie
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen und ist urheberrechtlich geschützt.
Der Kunde erhält grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
Erweiterte Nutzungsrechte (z. B. exklusive oder medienübergreifende Nutzung) sind gesondert zu vereinbaren und zusätzlich zu vergüten.
Jegliche Veränderung, Bearbeitung oder Weitergabe des Bildmaterials bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der Bedingung der vollständigen Zahlung.
Urheberrechtsnennung: Nach § 13 UrhG ist der Auftraggeber verpflichtet, den Fotografen als Urheber der Bilder zu benennen. Die Urheberrechtsnennung hat in üblicher Form zu erfolgen, beispielsweise mit "Foto: Büro Luigs". Sollte der Auftraggeber die Urheberbenennung nicht wünschen, muss er vor der Veröffentlichung eine ausdrückliche Erlaubnis einholen. Dies gilt für jeden Einzelfall, da pauschale Verzichtserklärungen nicht als wirksam gelten.
Eine fehlende oder fehlerhafte Urheberrechtsnennung kann eine Vertragsstrafe oder Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
2. Design
Der Designer überträgt dem Kunden die Nutzungsrechte an den erstellten Designs in dem zuvor vereinbarten Umfang.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Exklusive oder erweiterte Nutzungsrechte sind gesondert zu vergüten.
Die Weitergabe, Veränderung oder Wiederverwertung der Designs ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Designers gestattet.
IV. HAFTUNG
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen, Marken oder Objekte, es sei denn, es liegt eine schriftliche Freigabe vor.
Die Einholung erforderlicher Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Kunden.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die konkrete Verwendung des Bildmaterials oder Designs durch den Kunden.
Ab Lieferung des Materials liegt die Verantwortung für die sachgemäße Nutzung beim Kunden.
V. HONORARE UND ZAHLUNGEN
Es gilt das vereinbarte Honorar. Falls nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach den branchenüblichen Sätzen.
Zusätzliche Kosten (z. B. Materialkosten, Modellhonorare, Reisekosten) gehen zu Lasten des Kunden.
Die Zahlung hat innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet.
VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.